Kindergärten im Überblick: Gemeinde Schönaich

Direktzum Inhalt springen,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Kitas Schöneich
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dummy

Die Betreuungsmöglichkeiten in Schönaich

In Schönaich gibt es derzeit neun Kindergärten sowie eine Ganztagesgruppe für Kinder von 3 Jahren bis Schulanfang und vier Kinderkrippen für Kinder im Alter von 1 und 2 Jahren. Die Anmeldungen erfolgen beim Hauptamt der Gemeindeverwaltung.

    Betreuung für Ein- und Zweijährige

    In Schönaich gibt es derzeit vier Kinderkrippen für Kinder im Alter von 1 und 2 Jahren. Die Anmeldungen erfolgen beim Hauptamt- und Personalamt der Gemeindeverwaltung.

    Informationen zu den verschiedenen Betreuungsformen und die Öffnungszeiten finden Sie direkt unter der jeweiligen Einrichtung.

    Private Initiativen

    Hütekreis

    Für Kinder ab ca. zweieinhalb Jahren gibt es den Hütekreis. Die Kinder werden Montag und Mittwoch Vormittag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr betreut.

    Ansprechpartnerin
    Gabi von Zameck
    Telefonnummer: 07031 650862

    Gabi von Zameck ist die Ansprechpartnerin für Fragen zum Kinder-Hallenflohmarkt und für die Tischanmeldung zum Flohmarkt der Freien Spielgruppe Schönaich zuständig.

    Tagespflegeperson

    Seit dem 01.09.2008 nimmt die Gemeinde Schönaich am Landkreismodell „TAKKI“ teil. Im Rahmen von TAKKI werden Kinder unter 3 Jahren von Tagespflegepersonen parallel zum Angebot in den Kindertageseinrichtungen betreut. „TAKKI“ ist die Abkürzung für „Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen“.

    Eltern, die sich für dieses Betreuungsmodell für ihr unter dreijähriges Kind entscheiden, entrichten einen Elternbeitrag an die Gemeinde Schönaich, der sich an den Elternbeiträgen für eine Betreuung in einer regulären Kinderkrippe der Gemeinde orientiert. Die Gemeinde Schönaich bezahlt die Tagespflegeperson nach den TAKKI-Richtsätzen und übernimmt den Differenzbetrag.

    Für die Eltern ist eine echte Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Kindertageeinrichtung und Kindertagespflege gewährleistet. Kurzfristige Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen werden auf Anfrage spätestens ab dem dritten Tag vom Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis Böblingen durch Vertretung geregelt.

    Sie suchen eine Tagesmutter für Ihr Kind? Wenden Sie sich an den Tages- und Pflegeelternverein Böblingen:

    Sindelfingen
    Tages- und Pflegeeltern e.V.
    Untere Burggasse 1
    71063 Sindelfingen
    Telefonnummer: 07031 21371-0
    Faxnummer: 07031 21371-20
    Zur Webseite

    • Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Zuschuss für TAPiR-Tagespflegepersonen:

    Neben der Betreuung durch Sie als Tagespflegeperson in Ihrem eigenen Haushalt, gibt es auch die Möglichkeit eines TAPiRs (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen). Hier findet die Kindertagespflege außerhalb Ihres eigenen Haushalts und der Eltern statt.

    Da diese Form der Kindertagespflege für Sie als Tagespflegepersonen finanziell deutlich schwieriger ist, da in den meisten Fällen zusätzlich eine Miete für die geeigneten Räumlichkeiten gezahlt werden muss, hat der Gemeinderat erfreulicherweise beschlossen, diese Form der Kindertagespflege zu bezuschussen.

    Es wurde beschlossen, aktuelle und künftige TAPiRe in Schönaich mit 750 € monatlich für die Raummiete sowie 150 € monatliche Sach- und Platzkostenpauschale pro Platz, welcher von einem Schönaicher Kind belegt ist, zu bezuschussen.

    Verschaffen Sie sich einen Überblick!

    • Kinder von 0-2 Jahren
      • Tageselternverein, Kinderkrippe für 1- und 2-jährige
    • Kinder von 2-3 Jahren
      • Hütekreis, Kinderkrippe für 1- und 2-jährige Kinder, Tageselternverein
    • Kinder von 3 Jahren bis Schulalter
      • Kindergärten, Kinderhaus
    • Kinder im Schulalter
      • Tageselternverein, Kunst- und Werkschule, Schulen