Was tun im Krankheitsfall?
Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden oder bei denen der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht, dürfen das Kinderhaus erst wieder besuchen oder an Veranstaltungen des Kinderhauses teilnehmen, wenn nach dem Befund des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Über eine ansteckende Krankheit des Kindes oder der Familienmitglieder muss die Hausleitung des Kinderhauses sofort unterrichtet werden.
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, muss dies unverzüglich der Hausleitung mitgeteilt werden. Das Kind kann erst wieder den Kindergarten besuchen, wenn der Arzt bescheinigt hat, dass eine Ansteckung ausgeschlossen ist. Uns ist es wichtig, dass Sie Ihrem Kind genug Zeit geben, wieder gesund zu werden.
Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden oder bei denen der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht, dürfen den Kindergarten erst wieder besuchen oder an Veranstaltungen des Kindergartens teilnehmen, wenn nach dem Befund des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Über eine ansteckende Krankheit des Kindes oder der Familienmitglieder muss die Hausleitung des Kindergartens sofort unterrichtet werden.
Generell sollte ein Kind bei einer Krankheit (z.B. Erbrechen, Durchfall, Fieber, …) zu Hause bleiben. Ist das Kind 24h ohne Medikamente fieberfrei und ohne Beschwerden, so darf es wieder in die Einrichtung kommen. Im Anmeldeheft ist ein Infoblatt (gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz) über das Verhalten bei Krankheiten, u.a. deren Kenntnis die Eltern mit ihrer Unterschrift dokumentieren.