Anmeldung
Die Anmeldung zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sollte nach § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz mind. 6 Monate vor der geplanten Aufnahme erfolgen.
Kleinkinder können frühestens mit Vollendung des ersten Lebensjahres aufgenommen werden. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt den Hinweis auf die Eingewöhnungszeit in der Kinderkrippe.
Die Anmeldung der Kindergartenkinder findet jeweils im Frühjahr statt. Informationen finden Sie hier.
Vor der geplanten Aufnahme der Kinder in die Kindertagesstätte nimmt die Einrichtung mit den Eltern Kontakt auf, um einen Termin für das Aufnahmegespräch zu vereinbaren. Die Eingewöhnung der Kinder beginnt mit dem Tag der geplanten Aufnahme.
Kindergartenwechsel & Abmeldung
Wenn Ihr Kind im laufenden Kindergartenjahr (01.09. – 31.08.) 3 Jahre alt wird, findet ein Wechsel von der Krippe in einen Schönaicher Kindergarten mit Vollendung des 3. Lebensjahres statt.
Eine sonstige Abmeldung (z.B. wegen Wegzug) hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen.