Im Detail
Die Anmeldung für unsere Kita erfolgt über das Rathaus. Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Die Anmeldung zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sollte nach § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) mindestens sechs Monate vor der geplanten Aufnahme erfolgen.
Kleinkinder können frühestens mit Vollendung des ersten Lebensjahres aufgenommen werden. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt den Hinweis auf die Eingewöhnungszeit in der Kinderkrippe.
Aufnahmegespräch
Ungefähr 4 Wochen vor der geplanten Aufnahme Ihres Kindes nimmt die Einrichtung Kontakt zu Ihnen als Eltern auf, um einen Termin für das Aufnahmegespräch zu vereinbaren. Bei diesem Gespräch werden Sie von der Einrichtungsleitung oder der eingewöhnenden Erzieherin begrüßt und durch die Räumlichkeiten geführt. Außerdem erhalten Sie einen ersten Eindruck von unserer pädagogischen Arbeit und dem Alltag in der Kita. Es bildet eine wichtige Grundlage für die gemeinsame Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, die an diesem Tag beginnt! Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen! Gemeinsam besprechen wir, wie ein optimaler Start Ihres Kindes bei uns gelingen kann und wie die Eingewöhnung konkret aussehen kann.
Die Eingewöhnung Ihres Kindes beginnt mit dem Tag der geplanten Aufnahme.
Kindergartenwechsel/Abmeldung
Wenn Ihr Kind im laufenden Kindergartenjahr (01.09. – 31.08.) 3 Jahre alt wird, findet ein Wechsel von der Krippe in einen Schönaicher Kindergarten mit Vollendung des 3. Lebensjahres statt.
Eine sonstige Abmeldung (z.B. wegen Wegzug) hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen.