Im Detail
Die Anmeldung zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sollte nach § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz mind. 6 Monate vor der geplanten Aufnahme erfolgen. Kleinkinder können frühestens mit Vollendung des ersten Lebensjahres aufgenommen werden. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt den Hinweis auf die Eingewöhnungszeit in der Kinderkrippe.
Die Anmeldung erfolgt im Rathaus. Anmeldungen nimmt Frau Senger unter Telefonnummer: 07031 63927 oder per E-Mail entgegen.
Aufnahmegespräch
Ungefähr 4 Wochen vor der geplanten Aufnahme der Kinder in die Kindertagesstätte nimmt die Einrichtung Kontakt mit den Eltern auf, um einen Termin für das Aufnahmegespräch zu vereinbaren. Bei diesem Gespräch werden die Eltern von der Leitung oder einem Gruppenehrzier begrüßt und durch die Räumlichkeiten geführt. Während des Gesprächs können sie einen Einblick in den Tagesablauf und die pädagogische Arbeit erhalten. Das Aufnahmegespräch dient dazu das Kind und die Eltern etwas kennenzulernen. Sollten seitens der Eltern offene Fragen entstehen, können diese während des Gesprächs oder der Eingewöhnungszeit beantwortet werden. Die Eingewöhnung der Kinder beginnt mit dem Tag der geplanten Aufnahme.
Kindergartenwechsel/Abmeldung
Wenn Ihr Kind im laufenden Kindergartenjahr (01.09. – 31.08.) 3 Jahre alt wird, findet ein Wechsel von der Krippe in einen Schönaicher Kindergarten mit Vollendung des 3. Lebensjahres statt.
Eine sonstige Abmeldung (z.B. wegen Wegzug) hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen.