An- & Abmeldung: Gemeinde Schönaich

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Anmeldung & Aufnahmegespräch

Die Anmeldung zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sollte nach § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz mind. 6 Monate vor der geplanten Aufnahme erfolgen. Kleinkinder können frühestens mit Vollendung des ersten Lebensjahres aufgenommen werden. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt den Hinweis auf die Eingewöhnungszeit in der Kinderkrippe.

Eine Anmeldung in die Kinderkrippe erfolgt über das  Rathaus. Zuständig hierfür ist Frau Senger, Telefonnummer: 07031 639-27.

Aufnahmegespräch

Ungefähr 4 Wochen vor der geplanten Aufnahme des Kindes setzt sich die Einrichtung mit den Eltern in Verbindung, um einen Termin für das Aufnahmegespräch mit den Eltern und der Bezugserzieherin zu vereinbaren. So können die Eltern die Kinderkrippe besser kennenlernen und bekommen einige Informationen über den Krippenalltag und das Gruppenleben, sowie über die Vorgehensweise in der Eingewöhnung. Auch die Erzieherin bekommt in diesem Gespräch schon die ersten Informationen über das Kind.

Kindergartenwechsel / Abmeldung

Wenn Ihr Kind im laufenden Kindergartenjahr (01.09. – 31.08.) 3 Jahre alt wird, findet ein Wechsel von der Krippe in einen Schönaicher Kindergarten mit Vollendung des 3. Lebensjahres statt. 

Eine sonstige Abmeldung (z.B. wegen Wegzug) hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen.